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1216 Februar 5. Rom im Lateran.

non. Feb. ind. 3. a. p. 18.

P. Innocenz III. nimmt die Cisterzienserinnen zu Trebnitz in den Schutz des hl. Petras und bestätigt deren Besitzungen in Schlesien, nämlich: Wangrinowo, Martinowo, Clissovo, Rozerovo, Johannis Bricii, Zulizlavic, Malussino, Rassovo, Brokotino, Chothovici, Ozorovici, Pangovo, Biscupici, Benicovo, Janichovo, Paulovo, Lazi, Probostougay mit Zehnten und Zubehör, den Zehnten von Stobno, Stinaw, Ostrovici. (Ueber die Ortsnamen vergl. o. No. 92.) Niemand soll von den Besitzungen, die das Kloster vor dem allgemeinen Concil (1215) besessen, Steuern einfordern. Das Stift darf alle, die dort eintreten wollen, aufnehmen und keine Schwester, die Profess gethan, ohne Erlaubniss der Aebtissin das Kloster wieder verlassen. Kein dem Kloster verliehenes Gut darf einem Ändern gegeben werden absque consensu totius capituli vel majoris aut sanioris partis ipsius, sonst werden solche Schenkungen für un gültig erklärt. Für die Einweihung von Kirchen oder Altären und das heilige Oel darf der Diözesan-Bischof Nichts fordern, widrigenfalls man sich unbedenklich an irgend einen ändern Bischof wenden mag, wie auch in Zeiten der Vacanz benach barte Bischöfe requirirt werden dürfen. Auch soll eine Exkommunikation gegen das Kloster, dessen Bewohner oder dessen Bedienstete (mercenarii) durch Bischöfe oder Pfarrer im Widerspruch mit den Privilegien verhängt, ungültig sein. Selbst in Zeiten des Interdiktes darf im Kloster, jedoch unter Ausschluss von Gebannten, Gottesdienst gehalten werden. Jedes Verbrechen und jede Gewaltthat im Bereiche des Klosters und seiner Gebäude wird besonders streng untersagt. Mit der Unter schrift von 17 Cardinälen. Ausser dem gewöhnlichen Bleisiegel sind noch zwei Monogramme vorhanden. Nach den (nicht eigenhändigen) Unterschriften des Papstes und der Kardinale folgen Rekognitionszeichen.

Or. Staatsarch. Trebn. 17. Potthast 5066, als Indikt. müsste richtiger 4 stehen.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.